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* Durch überprüfen deiner Natelnummer stellen wir sicher das jeder Teilnehmer nur 1 mal mitspielt. Du erhätlst direkt einen kostenlosen Aktivierungscode per SMS. |
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1. Allgemeines Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz arbeitenden Personen. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 14 Jahre. Es kann ausschliesslich über Internet am Wettbewerb teilgenommen werden. Die Teilnahme ist kostenlos. 2. Gültige Kontaktdaten Jede Teilnahme muss von einer gültigen E-Mail Adresse mit einer gültigen Telefonnummer und Adresse erfolgen. An diese Angaben muss auch eine allfällige Gewinnmeldung erfolgen können. Automatisch generierte Einträge und Versendungen sowie durch technische Manipulation zu Stande gekommene Teilnahmen werden bei der Ziehung ausgeschlossen. 3. Keine weiteren Verpflichtungen Aus diesem Wettbewerb ergeben sich kein Kaufzwang und keine Verpflichtungen für andere Rechtsgeschäfte. Es besteht keinen Anspruch auf den Gewinn. |
4. Persönliche Benachrichtigung über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt. Kann der Preis nicht zugestellt werden, wird er erneut verlost. Der Preis kann nicht anderweitig verwendet werden und ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Einlösen des Gewinnes Organisation und Durchführung der Party liegen in der Verantwortung der Wettbewerbgewinnerin/des Wettbewerbgewinners. Eine aus der Organisation oder Durchführung der Party resultierende Haftpflicht geht zu ihren/seinen Lasten. Die Party muss im üblichen Rahmen stattfinden und darf keine strafrechtlichen- oder andere gesetzliche Bestimmungen verletzten. Insbesondere ist die Altersgrenze für Alkoholkonsum zu beachten. Es wird keinerlei Haftung übernommen. HUGO darf Fotos von der Party aufnehmen und diese in seinen Publikationen veröffentlichen. Der Partyveranstalter hat seine Gäste darauf aufmerksam zu machen. Jeder Partyteilnehmer kann ein Foto von sich persönlich verweigern. Die Wettbewerbsveranstalterin nimmt dabei Rücksicht auf die Persönlichkeit aller Partygäste. |
6. Verwendung der Daten Der Gewinner erklärt sich einverstanden, dass sein Name und Fotos von der Party durch HUGO in seinen Medien publiziert werden können. Daten können vor, während und nach der Verlosung verwendet werden, um Teilnehmende zu kontaktieren. 7. Datenschutzerklärung HUGO respektiert und schützt die Privatsphäre. Die gesammelten Daten werden vertraulich und nach Treu und Glauben behandelt. Mit der Annahne der Teilnahmebedingungen erklärt sich jeder Wettbewerbsteilnehmende damit einverstanden, dass seine Daten intern für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Auf Wunsch werden die Daten bereits nach der ersten Kontaktaufnahme vernichtet. Dies gilt jedoch nicht für den Gewinner des Wettbewerbs. Die Daten werden bloss zu unseren Zwecken verwendet und sie werden keinem Dritten weitergegeben. Ausnahme davon bildet der Gewinner, der sein Einverständnis zur Veröffentlichung seines Namens und einiger Bilder der Party gibt. Es werden modernste Sicherheitstechnologien verwendet, um die Daten gegen unbefugtes Bearbeiten zu schützen. Für die Sicherheit im Internet übermittelten Daten wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Die übermittlung der Daten erfolgt unverschlüsselt. Das schweizerische Datenschutzgesetz bildet die ausschliessliche Grundlage dieser Datenschutzerklärung. |
Nimm auch du zusammen mit HUGO am Wettbewerb teil, der von syndicom organisiert wird. HUGO braucht dich. Hilf mit, syndicom noch stärker zu machen!
Dein Engagement, syndicom und HUGO zu stärken, wird belohnt. Für jedes Mitglied, das du selber wirbst, bekommst du eine Prämie von 100 Franken. Zudem nimmst du an einem Wettbewerb teil, bei dem du jeden Monat verschiedene Preise gewinnen kannst.
Nur eine starke Gewerkschaft kann deine Interessen konkret und effizient verteidigen.
Willst du auch aktiv werden und nicht nur Zuschauer sein? Dann nimm an der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ teil: http://www.syndicom.ch/de/syndicom/mitgliedschaft.html Damit die Zukunft kein Zufall ist!
Erstens: Du kannst dich für den Newsletter eintragen. Danach informiert dich HUGO regelmässig, aber höchstens einmal im Monat über seine Aktivitäten, junge Themen (zum Beispiel, welche Kleidervorschriften dir dein Chef machen darf oder über welche Wege du deine Ausbildung finanzieren kannst) und die Gewerkschaft syndicom.
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Zweitens: Mit einer Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft syndicom wirst du automatisch HUGO. HUGO berät dich, wenn du Probleme hast und beantwortet dir alle Fragen rund um Beruf und Ausbildung. Zudem schützt dich HUGO rechtlich. Wenn du noch in der Ausbildung bist, schenkt dir HUGO zudem einen Ausbildungsbonus von 100 Franken im Jahr, den du für den Kauf von Büchern einsetzen kannst.
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HUGO kümmert sich um alle jungen Leute, aber insbesondere auch um Lehrlinge. In der Ausbildung sollte dein Chef dich ernst nehmen und gewisse Regeln einhalten. Nachfolgend die wichtigsten:
In der Lehre steht deine Ausbildung im Zentrum. Du musst nicht als billige Arbeitskraft für alle Arbeiten eingesetzt werden, welche die anderen nicht machen wollen. Es gibt ein Ausbildungsreglement. Zudem muss im Betrieb eine Person angestellt sein, die den Beruf erlernt hat und junge Menschen ausbilden kann.
Wenn du jünger als 16 bist, darfst du keine Überstunden machen, danach darf dir dein Chef gewisse Überstunden aufbürden. Allerdings sollte deine Arbeitszeit am gleichen Tag nicht länger als 9 Stunden (werden die Pausen mitberechnet, nicht länger als 12 Stunden) sein. Überstunden müssen immer zumutbar sein, was auch von deiner persönlichen Situation abhängt. Kurz vor der LAP beispielsweise kann dich dein Chef sicher nicht zu Überstunden zwingen.
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dich als Person zu schützen. Er muss intervenieren, wenn Gewalt, Drohungen und Belästigungen stattfinden. Gerade einem Lehrling gegenüber hat er eine besonders starke Pflicht, Übergriffe zu verhindern. Du darfst gerne HUGO um Hilfe bitten, wenn du dich bedroht oder belästigt fühlst.
Dein Lehrbetrieb kann dir nicht verbieten, die Berufsmatura zu machen - auch wenn zusätzliche Schulstunden anfallen (in der Regel zwei Tage die Woche). Die Schule selber kostet nichts. Bücher und Sprachaufenthalte musst du aber selber bezahlen, wenn in deinem Lehrvertrag nichts anderes geregelt ist. In den meisten Kantonen musst du eine Aufnahmeprüfung machen, damit du die Berufsmatura absolvieren kannst. Die Berufsmatura ermöglicht dir den Zugang zu den Fachhochschulen.
Der Betrieb kann von den Arbeitnehmenden verlangen, dass sie während einer bestimmten Zeit ihre Ferien beziehen. Lehrlinge müssen aber ihre Ferien während den Schulferien machen können. Zudem hast du das Recht, während mindestens zwei Wochen im Jahr aneinander Ferien zu nehmen.
Du bist schwanger oder deine Freundin erwartet ein Kind? Das kann ein grosser Grund zur Freude sein. Gleichzeitig bedeutet eine Schwanger- oder Elternschaft auch eine grosse Veränderung in deinem Leben. Es können sich auch Schwierigkeiten dahinter verbergen. HUGO rät dir, dir Zeit zu nehmen, um über die Zukunft nachzudenken.
Wenn du noch sehr jung bist oder noch in der Ausbildung steckst, kann es schwierig sein, als Mutter oder Vater für ein Kind zu sorgen. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die dich auf diesem Weg beraten und begleiten. Zum Beispiel hier
Weitere Infos
Nachfolgend einige nützliche Informationen zum Thema Schwangerschaft oder Vaterschaft im Berufsleben:
Das Arbeitsgesetz schützt die Gesundheit von Schwangeren und stillenden Müttern besonders. Dazu muss der Arbeitgeber allerdings wissen, dass du schwanger bist. Während einer Schwangerschaft darfst du nicht dazu gezwungen werden, zu arbeiten. Wenn es dir nicht gut geht, darfst du den Arbeitsplatz jederzeit verlassen. Als Krankheit gilt auch die morgendliche Übelkeit, wenn du deswegen nicht mehr arbeiten kannst. Der Arbeitgeber muss dir auch ermöglichen, dass du dich vorübergehend an einen Ort zurückziehst, wo du dich kurz hinlegen und ein wenig ausruhen kannst.
Als Schwangere darf dir der Arbeitgeber keine Arbeit zuweisen, welche deine Gesundheit oder die des Babys gefährden könnte. Wenn du normalerweise eine gefährliche Arbeit machen musst, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dir während der Schwangerschaft eine andere Arbeit zuzuweisen. Frauen, die hauptsächlich stehen müssen, haben ab dem 4. Monat ein besonderes Recht was die Ruhezeiten anbelangt. Ab dem 6. Monat darf man von dir sowieso nicht mehr verlangen, dass du länger als 4 Stunden aneinander stehst. In der Schwangerschaft darfst du auch nicht zu Überstunden herangezogen werden. Man darf von dir in keinem Fall verlangen, dass du länger als 9 Stunden am Tag arbeitest.
Alle erwerbstätigen Mütter, auch Lernende, erhalten nach der Geburt des Kindes 14 Wochen Mutterschaftsurlaub. Die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht sogar ein Arbeitsverbot. Während dem Mutterschaftsurlaub bekommst du 80 Prozent des letzten Lohnes. In der 15. und 16. Woche nach der Geburt kannst du übrigens noch unbezahlten Urlaub beziehen. Solange du stillst, darf dich der Arbeitgeber nicht dazu zwingen, dass du wieder arbeiten gehst. Allerdings bekommst du dann auch keinen Lohn.
Der Arbeitgeber muss zum Stillen einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen. Wenn du im Betrieb stillst, gilt dies während eines Jahres sogar als Arbeitszeit. Willst du aber zu Hause stillen, wird dir nur die Hälfte als Arbeitszeit angerechnet.
Du findest keine Lehrstelle? Dein Chef hat dir gekündigt? Arbeitslos zu werden ist keine Schande und du bist damit nicht allein. Jedes Jahr sind in der Schweiz Tausende von Jugendlichen von der Jugendarbeitslosigkeit betroffen.
Nachfolgend die wichtigsten Infos für dich. Oder frag HUGO, er hilft dir gerne persönlich weiter.
Du hast auch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn du direkt nach der Lehre keine Stelle findest. Falls die Gefahr besteht, arbeitslos zu werden, musst du dich sofort beim RAV oder bei deiner Wohngemeinde melden.
Danach hast du Anspruch auf Arbeitslosentaggeld und auf Versicherungsleistungen. Die Leute vom RAV bieten dir Einzelgespräche und Beratungen an, helfen dir beim Bewerben und geben Kurse. Falls du direkt nach der Schule keine Stelle findest, gibt es Ausbildungspraktika oder Motivationssemester.
Du bist verpflichtet, alles Mögliche zu unternehmen, um die Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu verkürzen. Du musst dich schon vor deiner Arbeitslosigkeit auf neue Stellen bewerben. Doch nicht jede Arbeit gilt als zumutbar: Wenn zum Beispiel ein Chef die Arbeitsgesetze nicht berücksichtigt oder eine Stelle einen Arbeitsweg von mehr als vier Stunden notwendig macht. Wenn du noch keine 30 Jahre alt bist, musst du dich laut Gesetz auch auf Stellen bewerben, die nichts mit deinen Fähigkeiten oder deiner Ausbildung zu tun haben.
| Unter 25 Jahre alt, kinderlos, arbeitslos direkt nach der Lehre | Über 25 Jahre alt oder Mutter/Vater, arbeitslos nach der Lehre | Schulabgänger oder Lehrabbrecher* | |
| Maximaler Anspruch pro Tag | CHF 63.50 | CHF 127 | tiefer als CHF 63.50 |
| Maximal ausbezahlt wird 80 Prozent | CHF 50.80 | CHF 101.60 | tiefer als CHF 50.80 |
*Schulabgänger oder Lehrabbrecher müssen 120 Tage bis zur ersten Zahlung warten.
Wenn du arbeitslos bist, hast du nach 60 Bezugstagen Anspruch auf 5 Tage Ferien. Während dieser Zeit musst du keine Bewerbungen schreiben. Die Ferien kannst du nur wochenweise beziehen und musst sie zwei Wochen im Voraus deinem RAV-Berater melden.
Während (und auch schon kurz vor) der Rekrutenschule oder einem langen Zivildiensteinsatz hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Falls die Entschädigung während deines WKs, Zivil- oder Zivilschutzdienstes von nicht mehr als 30 Tagen kleiner ist als die Arbeitslosenentschädigung, so zahlt die Arbeitslosenkasse die Differenz.
HUGO gehört ja zur Gewerkschaft syndicom, welche eine eigene Arbeitslosenkasse hat. Du musst nicht Mitglied sein bei syndicom, um davon zu profitieren. Sag doch auch deinen Freunden und Bekannten, sie sollen in einer stellenlosen Situation die syndicom Arbeitslosenkasse berücksichtigen. Auch so hilfst du HUGO weiter.
Weitere Infos
Nützliche Broschüre zum Thema Jugendarbeitslosigkeit
Es gibt Arbeitsverhältnisse, die eine Unsicherheit aufweisen.
Zum Beispiel wenn das Einkommen viel kleiner ist als bei allen anderen der gleichen Branchen. Oder wenn man sich neu selbstständig gemacht hat, man nur befristet angestellt ist oder man im Stundenlohn arbeitet, ohne mit dem Chef die wöchentliche Anzahl festgelegt zu haben.
Wenn solche Unsicherheiten vorhanden sind, spricht man von prekären Arbeitsverhältnissen.
Um die Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse einzudämmen, gibt es verschiedene Wege. Einer davon ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser schützt die Arbeitnehmenden einer Branche oder eines Grossunternehmens. Zudem wird die Einhaltung des GAVs kontrolliert.
HUGO rät dir zudem, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden. Je mehr Mitglieder einer Branche sich in einer Gewerkschaft organisieren, desto höher ist die Chance, dass unsichere Arbeitsverhältnisse verbessert werden können.
Auch die PolitikerInnen sind in der Pflicht. Sie können die Anzahl prekärer Arbeitsverhältnisse senken, indem sie Vorschriften wie zum Beispiel gegen Lohndumping fordern.
Falls du selber bei deiner Arbeit grossen Unsicherheiten ausgesetzt bist, hilft HUGO dir gerne weiter.
In der Bundesverfassung ist die Militärdienstpflicht wie folgt verankert: Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Wer weder Militär- noch Ersatzdienst (Zivildienst oder Zivilschutz) leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen.
Nachfolgend findest du ein paar grundlegende Infos über die Dienstpflicht. Vielleicht hast du aber Fragen, die darüber hinausgehen. Zum Beispiel, ob du als Vegetarier trotzdem noch tauglich bist, oder ob auch als homosexueller Soldat weitermachen kannst. Bei dieser Beratungsstelle findest du Antworten.
Zivildienst ist ein Ersatzdienst für militärdiensttaugliche Männer*, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können oder wollen. Bezüglich finanzieller Entschädigung sind Zivildienstleistende den Militärdienstleistenden gleichgestellt. Zivis leisten ihre Einsätze beispielsweise in der Sozialpsychiatrie, in Pflegeheimen, in der Biotoppflege, in Naturparkprojekten und anderen gemeinnützigen privaten oder öffentlichen Einsatzbetrieben.
* Frauen können ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen, wenn sie zum Militärdienst zugelassen sind.
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen aus dem laufenden Militär- oder Rekrutendienst ausscheidest, kannst du freiwillig Zivilschutz leisten oder du bezahlst jährlich Militärersatz. Je mehr geleistete Zivilschutztage du vorweisen kannst, desto weniger bezahlst du Militärersatz.
Die Zeit zwischen Berufsmatura oder Matura und Studienbeginn genügt in den meisten Fällen nicht, um die Rekrutenschule ohne Überschneidung zu absolvieren. Du kannst ein Zwischenjahr einlegen für die RS und die verbleibende Zeit für Sprachaufenthalte, Praktika, Geldverdienen oder Ferien nutzen. So liegt die RS hinter dir und du verpasst keine Vorlesung an der Hochschule. Eine weitere Alternative ist die Verpflichtung als Durchdiener. Du leistest deinen gesamten Militärdienst an einem Stück und musst danach keinen Wiederholungskurs mehr absolvieren. Somit gibt es während des anschliessenden Studiums keinerlei Überschneidungen. In begründeten Fällen, zum Beispiel wegen des Studiums, kann ein Soldat die RS einmal unterbrechen und somit in zwei Teilen absolvieren.
Die tatsächliche Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nur im konkreten Einzelfall auf den Franken genau bestimmt werden. Grundsätzlich erhältst du als Rekrut eine Einheitsentschädigung von 62 Franken pro Tag - unabhängig davon, ob du vor dem Einrücken erwerbstätig warst oder dich in der Ausbildung befandst, oder ob während der Rekrutenschule ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht.
Besteht ein Arbeitsvertrag, gilt das Obligationenrecht oder der Gesamtarbeitsvertrag. Eltern erhalten eine höhere Entschädigung. Die meisten Gesamtarbeitsverträge sehen mindestens 80 Prozent Lohnersatz vor.
Eine Kündigung während des Zivilschutz, Zivil- oder Militärdienstes ist gesetzlich verboten.

syndicom hat mit der Swisscom soeben einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen. Er tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft und bringt viele Verbesserungen. Alle Swisscom-Angestellten erhalten dank dem neuen GAV neue Rechte. HUGO folgert, dass es sich lohnt in einer Gewerkschaft mitzumachen. Aktive Mitglieder sind besser geschützt. Für gewerkschaftliche Bildung erhältst du als syndicom-Mitglied zwei Urlaubstage.
Zum ersten Mal gilt der Gesamtarbeitsvertrag auch für Lernende. Ausser beim Lohn profitieren sie von sämtlichen Vorteilen, welche syndicom für die Swisscom-Angestellten erreicht hat. Dies ist ein zentraler Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Auszubildenden. HUGO sagt, das sollte für alle Gesamtarbeitsverträge gelten.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt in der Telecom- und IT-Branche 45 Stunden. Bisher mussten Teilzeitangestellte - unabhängig vom Pensum - bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit arbeiten - ohne dafür Zuschläge zu bekommen. Damit ist bei Swisscom-Angestellten nun dank dem neuen Gesamtarbeitsvertrag Schluss. Ab fünf Stunden angeordneter Mehrarbeit bekommst du bei jedem Pensum den Überzeitzuschlag.
Die Geburt eines Kindes ist ein Glück. syndicom will, dass alle dieses Ereignis ohne organisatorischen Stress geniessen können. Mit der Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs auf 17 Wochen und einem Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen hat die Familie mehr Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen.
Die Telekommunikation ist eine schnelllebige Branche, deshalb ist die dauernde Aktualisierung des Wissens wichtig. Weiterbildung wird deshalb im GAV Swisscom gross geschrieben und wird ab 2013 Teil des Performance-Dialogs sein. Zudem ist bei Swisscom Altersteilzeit ab 58 Jahren möglich. Damit hat syndicom dazu beigetragen, dass LehrabgängerInnen innerhalb der Swisscom einfacher eine Stelle finden. HUGO hilft deiner beruflichen Karriere zudem gerne auf die Sprünge und bietet zahlreiche Aus- und Weiterbildungskurse an.

Im August 2013 beginnen die Verhandlungen für einen neuen Gesamtarbeitsarbeitsvertrag (GAV) Post. HUGO will junge Berufsleute darüber informieren, was ihnen ein GAV bringt und macht deshalb eine Tour durch die ganze Schweiz. Die HUGO Busse sind bereit, durch das ganze Land zu touren, um junge Mitarbeitende der Post kennenzulernen. Du kannst HUGO treffen und hier alles über die HUGO Tour erfahren.


Die Gewerkschaft syndicom hat eine Interessensgruppe Jugend.
Und da sind alle ganz HUGO.
Die Interessensgruppe Jugend schreibt zum Beispiel über sich:
Alle Veranstaltungen, Kurse und Neuigkeiten erfährst du bei HUGO.
Wenn du der Interessensgruppe Jugend beitreten möchtest, schreibe an:
jugend@syndicom.ch
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Basel Rebgasse 1 Postfach 4005 Basel Tel. 058 817 19 47 Fax. 058 817 19 55 basel@syndicom.ch Bellinzona Piazza Giuseppe Buffi 6A Postfach 1270 3501 Bellinzona Tel. 058 817 19 67 Fax. 058 817 19 69 ticino@syndicom.ch Bern Looslistrasse 15 Postfach 382 3027 Bern Tel. 058 817 18 81 Fax. 058 817 18 97 bern@syndicom.ch Biel Murtenstrasse 33 2502 Biel Tel. 058 817 19 85 Fax. 058 817 19 86 bienne@syndicom.ch Chur Gürtelstrasse 24 Postfach 7001 Chur Tel. 058 817 19 75 Fax. 058 817 19 76 chur@syndicom.ch Fribourg Route de Beaumont 22 1700 Fribourg Tel. 058 817 19 90 Fax. 058 817 19 91 fribourg@syndicom.ch |
Genf Rue de Montbrillant 36 1201 Genf Tél. 058 817 19 22 Fax. 058 817 19 26 geneve@syndicom.ch Härkingen Altgraben 29 4624 Härkingen Tel. 058 817 19 56 Fax. 058 817 19 60 haerkingen@syndicom.ch Lausanne Rue Pichard 7 1003 Lausanne Tel. 058 817 19 27 Fax. 058 817 19 39 lausanne@syndicom.ch Luzern Brünigstrasse 18 Postfach 6002 Luzern Tel. 058 817 19 40 Fax. 058 817 19 46 luzern@syndicom.ch Massagno Via Genzana 2 6900 Massagno Tel. 058 817 19 61 Fax. 058 817 19 66 ticino@syndicom.ch Neuchâtel Temple Neuf 11 Postfach 2001 Neuchâtel Tel. 058 817 19 18 Fax. 058 817 19 21 neuchatel@syndicom.ch |
Sion Ave de la Gare 41 1950 Sion Tel. 058 817 19 80 Fax. 058 817 19 81 sion@syndicom.ch St.Gallen Lämmlisbrunnenstr. 41 Postfach 9004 St.Gallen Tel. 058 817 19 11 Fax. 058 817 19 15 stgallen@syndicom.ch Thun Seestrasse 12 Postfach 2528 3600 Thun Tel. 058 817 19 95 Fax. 058 817 19 63 thun@syndicom.ch Winterthur Lagerhausstrasse 6 Postfach 8401 Winterthur Tél. 058 817 19 70 Fax. 058 817 19 71 winterthur@syndicom.ch Zürich Stauffacherstr. 60 Volkshaus Postfach 8026 Zürich Tel. 058 817 18 98 Fax. 058 817 19 09 zuerich@syndicom.ch Zentralsekretariat Monbijoustrasse 33 Postfach 6336 3001 Bern Tel. 058 817 18 18 Fax. 058 817 19 17 mail@syndicom.ch |
Am 10. November 2012 organisiert syndicom bereits zum 24. Mal den Tag der Typografie im Technopark Zürich. Weitere Informationen zu dieser spannenden Fachtagung erhälst du unter: www.eintagdertypografie.org
HUGO ist die Jugendplattform der Gewerkschaft syndicom. HUGO verbindet also jene, die noch keine 31 Jahre alt sind. Junge Mitglieder, die in der Visuellen Kommunikation arbeiten oder studieren, können über HUGO auch junge Menschen aus anderen Branchen kennenlernen. Alle haben gemeinsame Interessen. In regionalen Jugendgruppen und in der Jugendkommission treffen sich junge Leute, um sich miteinander für bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und Respekt für junge Menschen einzusetzen. Wenn du Interesse an aktiver Gewerkschaftsarbeit hast, melde dich unter hugo@h-ugo.ch
Typografie ist eine politische Arbeit. Mit ihr können öde Texte genauso aufgemotzt werden wie leere Politikerworte durch bedeutungsvolle Gesten und einen vielsagenden Gesichtsausdruck. Diese These vertrat Hans-Rudolf Lutz, ein aktiver Gewerkschafter in der Vorgängerorganisation von syndicom. HUGO steigt mit dir in den politischen Diskurs ein.
Du hast die Wahl: Nimm deine Zukunft selbst in die Hand oder warte weiter auf einen Lottogewinn. HUGO hilft deiner beruflichen Karriere gerne auf die Sprünge und bietet zahlreiche Aus- und Weiter- bildungskurse an. syndicom ist in der Berufsbildungspolitik aktiv und setzt sich schon seit Jahren für qualitativ gute Ausbildungen ein. Bei syndicom kannst du in Sachen Berufsbildung auf Fachleute zurückgreifen, die dich auch bei Problemen am Ausbildungsplatz oder im Studium unterstützen.
Wenn du in Ausbildung bist, schenkt dir HUGO einen Ausbildungsbonus von 100 Franken. Damit kannst du Bücher kaufen, die du in deinem Studium oder in der Berufsschule brauchst.
Den hervorragenden Zugang zu Schrift und gepflegter Typografie findet HUGO in den Typografischen Monatsblättern, der syndicom-Fachzeitschrift mit internationaler Bedeutung. Diese Zeitschrift bekommen Auszubildende und Vollzeitstudierende, die bei syndicom Mitglied sind, sogar gratis.
syndicom verbindet mit HUGO 45 000 Mitglieder aus zwölf Branchen. 17 Sekretariate überall in der Schweiz sind für dich da. HUGO berät dich schnell und unkompliziert in Arbeits- und anderen Fragen. Zum Beispiel bei Arbeitskonflikten oder persönlichen Notsituationen. HUGO wird stärker, je mehr sich ihm anschliessen. Sag HUGO einfach weiter.
Weitere Infos
Jeder der mich kennt, kennt auch meine „Sprüche“. Ich mache Sprüche über Frauen und auch über alltägliche Situation. Allerdings gibt es in der Gewerkschaft wenig Humor, wenn es um Sprüche über Frauen geht. Frauen sind innerhalb unserer Gewerkschaft eine „heilige Kuh“. Um mich von meinen Schulden bei den Frauen reinzuwaschen, hab ich mir vorgenommen, aktiv am 8. März – am Tag der Frau - mitzumachen.
Als Vertrauensperson unserer Druckerei, hab ich die syndicom Aktion „Brot und Rosen heute und morgen“ mitgetragen und allen Mitarbeiterinnen eine Rose mitgebracht. Das Echo war hervorragend, die Frauen waren begeistert und erfreut. Ich konnte mit einigen Frauen spannende Diskussion zum Thema Gleichstellung und Rolle der Frau in unserer Gesellschaft führen. Ich empfehle allen Vertrauenspersonen in den Betrieben, an solchen Aktionen mitzumachen: sie machen Spass, und man festigt auch innerhalb der Belegschaft seine Rolle als Ansprech- und Vertrauensperson.
Am Abend ging ich an einen Flashmob, der von diversen Frauenorganisationen organisiert worden ist. Der Flashmob und die Kundgebung danach waren meines Erachtens mehr als peinlich! Auf einem grossen Transparent konnte man die unpolitische Aussage „Frauen brauchen Raum“ lesen. Die 40 Teilnehmerinnen dieses Flashmobs haben an verschiedenen Orten in der Stadt immer wieder angehalten und getanzt. Als unbeteiligter Zuschauer konnte man wirklich den Eindruck bekommen, dass Frauen nur zum Tanzen gut sind. Vielleicht bin ich auch nicht sensibel genug, um hier eine sehr unterschwellige Botschaft zu erkennen. Als andere Frauenorganisationen sich solidarisch an dieser Kundgebung beteiligen wollten, wurden sie verjagt, nicht weil sie Frauen waren, sondern weil sie noch politische Botschaften dabei hatten. Ganz nach dem Motto „Wir wollen hier keine Politik“!
Mein Fazit: Sehr gemischt. Ich halte den „Tag der Frau“ für überholt. Wir kämpfen heute nicht mehr darum, dass man den Frauen zutraut, dass sie etwas können. Wir kämpfen nicht mehr für ein Frauenstimmrecht und auch nicht darum, ob Frauen einen Beruf erlernen dürfen. Wir kämpfen heute viel mehr für Chancengleichheit, wie können wir Beruf und Familie miteinander vereinbaren? Wie entlasten wir alleinerziehende Mütter? Viele dieser Themen sind heute aber keine reinen Frauenthemen mehr, es gibt auch alleinerziehende Väter. Die Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung ist meiner Ansicht nach schon lange kein reines Frauenthema mehr sondern ein Thema der Finanzierbarkeit bei beiden Geschlechtern. Wir sollten uns vermehrt auf solche Themen konzentrieren – dazu muss Politik zwingend in solche Veranstaltungen eingebunden werden!
Samuel Rüegger
Ich habe dieses Jahr gar nichts gemacht für diesen Tag der Frau. Nix wenn man davon absieht, dass ich begeistert auf die etwas abseits stehenden Frauen einer anderen Gewerkschaft zugegangen bin. Ich glaube mein Tempo und mein Enthusiasmus hat die Frauen dort gerade etwas überfordert: Kaum da, begeistert gelobt, dass sie das machen und schon bin ich weitergelaufen. Ich habe an diesem Tag gearbeitet. Und Abends kam ich etwas verspätet (blöde SBB) heim, habe das Kind gefüttert und ins Bett gebracht, meine Beziehung zum kinderbetreuenden Mann etwas gepflegt und mich dann hinter diverse politische Projekte gemacht. Kurz gesagt: Ich hatte keine Zeit für den Tag der Frau. Und Rosen hat mir schon lange niemand mehr geschenkt für meinen Einsatz.
Frauen interessieren sich nicht für Politik. Punkt. Ich könnte das mit diversen Statistiken belegen, aber das muss ich nicht einmal. Ich kenne genügend Beispiele aus dem Alltag und meinem Umfeld. Lohnungleichheit „Uh schlimm!“ tönt es in meinem Umfeld „da muss man etwas machen“ und es ist zu erwarten dass mit „man“ eigentlich „Mann“ gemeint ist, denn welche Frau, die du kennst würde dafür vor Gericht gehen?
Klar, jetzt bin ich etwas unfair gegenüber den mutigen und engagierten Frauen, aber davon gibt es einfach meiner Meinung nach zu wenig.
Die Gewerkschaften kümmern sich um die Frauen. Sie machen dann so Veranstaltungen, Arbeitsgruppen und pinke Buttons für das schwache Geschlecht und am Ende ist viel Geld und Zeit (von sowieso schon engagierten Frauen!) verpulvert, und wir erreichen doch nur wieder dieselben Kreise/Frauen. Viele Frauen mögen es scheinbar unpolitisch. Und da haben Gewerkschaften nichts zu suchen.
Bei mir tauchen einige Fragezeichen auf: Warum können Frauen mit Politik nichts anfangen? Ist das System zu männlich? Möchten sich Frauen diesem System nicht anpassen? Ist diese Arbeit gesellschaftlich honoriert? Überlege selbst, wann du zum letzten Mal einer Politikerin oder einem Politiker für den Einsatz gedankt hast. Et voilà!
Ich persönlich habe doch tatsächlich von einer Frau (!) aus meinem Umfeld gehört, dass sie mich nicht wählen kann, weil sie findet eine Mutter gehört die ersten Jahre zu ihrem Kind. Den grössten Feind zum Erreichen der Gleichstellung finden wir in unseren eigenen Reihen. Wir sabotieren uns selber, wenn wir nicht endlich konsequent handeln.
Sollen Gewerkschaften am 8. März tatsächlich noch pinke Wohlfühlbotschaften verteilen oder endlich Klartext reden? Wir dürfen als Frauen nicht nur öffentlich anklagen, dass wir immer noch weniger verdienen, sondern wir müssen die Arbeitgeber halt verklagen, wenn wir als Frauen weniger verdienen. Kommen euch 5 Frauen in den Sinn, die das vom Stand aus tun würden?
Jaja liebe Frauen, tanzt nur euren Opfertanz und haltet die Politik und die Justiz aus der Gleichstellungsdiskussion raus. Das können wir dann noch die nächsten knapp 1000 Jahre tun. Oder wir beginnen endlich zu kämpfen und zwar mit den harten Bandagen.
Viviane Hösli
Ich habe dieses Jahr gar nichts gemacht für diesen Tag der Frau. Nix wenn man davon absieht, dass ich begeistert auf die etwas abseits stehenden Frauen einer anderen Gewerkschaft zugegangen bin. Ich glaube mein Tempo und mein Enthusiasmus hat die Frauen dort gerade etwas überfordert: Kaum da, begeistert gelobt, dass sie das machen und schon bin ich weitergelaufen. Ich habe an diesem Tag gearbeitet. Und Abends kam ich etwas verspätet (blöde SBB) heim, habe das Kind gefüttert und ins Bett gebracht, meine Beziehung zum kinderbetreuenden Mann etwas gepflegt und mich dann hinter diverse politische Projekte gemacht. Kurz gesagt: Ich hatte keine Zeit für den Tag der Frau. Und Rosen hat mir schon lange niemand mehr geschenkt für meinen Einsatz.
Frauen interessieren sich nicht für Politik. Punkt. Ich könnte das mit diversen Statistiken belegen, aber das muss ich nicht einmal. Ich kenne genügend Beispiele aus dem Alltag und meinem Umfeld. Lohnungleichheit „Uh schlimm!“ tönt es in meinem Umfeld „da muss man etwas machen“ und es ist zu erwarten dass mit „man“ eigentlich „Mann“ gemeint ist, denn welche Frau, die du kennst würde dafür vor Gericht gehen?
Klar, jetzt bin ich etwas unfair gegenüber den mutigen und engagierten Frauen, aber davon gibt es einfach meiner Meinung nach zu wenig.
Die Gewerkschaften kümmern sich um die Frauen. Sie machen dann so Veranstaltungen, Arbeitsgruppen und pinke Buttons für das schwache Geschlecht und am Ende ist viel Geld und Zeit (von sowieso schon engagierten Frauen!) verpulvert, und wir erreichen doch nur wieder dieselben Kreise/Frauen. Viele Frauen mögen es scheinbar unpolitisch. Und da haben Gewerkschaften nichts zu suchen.
Bei mir tauchen einige Fragezeichen auf: Warum können Frauen mit Politik nichts anfangen? Ist das System zu männlich? Möchten sich Frauen diesem System nicht anpassen? Ist diese Arbeit gesellschaftlich honoriert? Überlege selbst, wann du zum letzten Mal einer Politikerin oder einem Politiker für den Einsatz gedankt hast. Et voilà!
Ich persönlich habe doch tatsächlich von einer Frau (!) aus meinem Umfeld gehört, dass sie mich nicht wählen kann, weil sie findet eine Mutter gehört die ersten Jahre zu ihrem Kind. Den grössten Feind zum Erreichen der Gleichstellung finden wir in unseren eigenen Reihen. Wir sabotieren uns selber, wenn wir nicht endlich konsequent handeln.
Sollen Gewerkschaften am 8. März tatsächlich noch pinke Wohlfühlbotschaften verteilen oder endlich Klartext reden? Wir dürfen als Frauen nicht nur öffentlich anklagen, dass wir immer noch weniger verdienen, sondern wir müssen die Arbeitgeber halt verklagen, wenn wir als Frauen weniger verdienen. Kommen euch 5 Frauen in den Sinn, die das vom Stand aus tun würden?
Jaja liebe Frauen, tanzt nur euren Opfertanz und haltet die Politik und die Justiz aus der Gleichstellungsdiskussion raus. Dass können wir dann noch die nächsten knapp 1000 Jahre tun. Oder wir beginnen endlich zu kämpfen und zwar mit den harten Bandagen.
Vivianne Hösli


